Wir heißen Sie herzlich willkommen auf der Internet-Seite zum Schul- und Beamtenrecht!
Bei manchen von Ihnen – Sie sind natürlich nicht gemeint – soll es vorkommen, dass anfangs das Fach Schul- und Beamtenrecht eher als lästige Pflicht oder unter dem Aspekt der Prüfungsrelevanz betrachtet wird. Dies ändert sich rasch nach Ihren ersten Unterrichtserfahrungen. Ebenso wird vor dem Hintergrund der Analyse von zahlreichen konkreten Situationen und Fällen in unseren Veranstaltungen, die sich in diesem Fach konsequent an der Schulpraxis orientieren, Ihrerseits schnell erkannt, wie wichtig es ist, in den Klassenzimmern und den Fachräumen spontan und rechtssicher, aber vor allem pädagogisch sinnvoll zu entscheiden. Meist wird dieses Fach von erfahrenen Pädagog*innen und Schulleiter*innen unterrichtet, wobei Schuljurist*innen an der einen oder anderen Stelle partiell zu einer etwas anderen Sichtweise gelangen könnten. Wir sind der festen Überzeugung, dass gerade für Sie als Berufsanfänger*innen besonders unsere Paradigmen eine praktikable Hilfestellung für Ihren Schulalltag darstellen.
Das Fach Schul- und Beamtenrecht in der Ausbildung
Oberstes Ziel des Faches Schul- und Beamtenrecht ist es, Ihnen in Ihrer Rolle als Referendar*innen und danach zu mehr (Selbst-) Sicherheit im Umgang mit Ihren Schüler*innen zu verhelfen. Somit leisten wir im Rahmen Ihrer Ausbildung im Schulrecht einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung Ihrer Lehrerpersönlichkeit.
Dazu zeigen wir generell beim Schulrecht den rechtlichen Rahmen als Fundament unserer Erziehungs- und Bildungsarbeit auf. Aber genauso wichtig ist es, Sie zu ermutigen, innerhalb dieses rechtlichen Rahmens die pädagogischen Ermessensspielräume eigenverantwortlich und wirkungsvoll sowie adressatenorientiert zu nutzen.
Bei der Anwendung rechtlicher Vorschriften in der Schule sind diese Spielräume im Besonderen erforderlich. Schulische Entscheidungen werden von Lehrkräften vor dem Hintergrund des Bildungs- und Erziehungsauftrags getroffen. Sie müssen der jeweiligen Situation der Schüler*innen gerecht werden, also den Einzelfall berücksichtigen, sie erfordern pädagogische Auslegungen und die Anwendung von Wertmaßstäben. Dabei dient im Konfliktfall als Orientierungshilfe die grundsätzliche Fragestellung: WAS IST PÄDAGOGISCH SINNVOLL UND RECHTLICH ZULÄSSIG? - In diesem Kontext spielt die Leitperspektive "Demokratiebildung" bei vielen unserer Themen eine wichtige Rolle, beispielsweise wenn wir den Erziehungs- und Bildungsauftrag, die die SMV oder die Konferenzen behandeln.
Im beamtenrechtlichen Teil des Seminars werden Sie die Grundlagen des Beamtenverhältnisses und die sich daraus ergebenden Pflichten und Rechte kennenlernen. Die Kenntnis Ihrer eigenen Rechtsstellung soll Sie bei der Professionalisierung für Ihre Rolle als Beamt*innen im öffentlichen Dienst unterstützen.