Das Referendariat (Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien) baut als zweite Phase der Lehrkräfteausbildung auf den während des Studiums erworbenen Erfahrungen, Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen auf. Die Ausbildung umfasst Kurse in Pädagogik und Pädagogischer Psychologie, in den Didaktiken der Ausbildungsfächer, in Schulrecht, Beamtenrecht sowie schulbezogenem Jugend- und Elternrecht. Zudem haben Sie die Möglichkeit, ergänzende Angebote und Zusatzausbildungen zu absolvieren. Das Referendariat schließt mit der Staatsprüfung ab.
Fragen des Zugangs zum Referendariat, zur Struktur und Organisation sowie zu rechtlichen Aspekten finden Sie nachfolgend:
Anmeldung zum Vorbereitungsdienst
Ausbildungsplan des KM (Stand: Januar 2016)
Kompetenzen am Ende der Ausbildung
Im Zuge einer landesweiten Abstimmung zwischen den Seminaren wurden für Pädagogik / Pädagogische Psychologie, für die verschiedenen Fachdidaktiken sowie für die Unterichtspraxis Kompetenzen formuliert, die von Referendarinnen und Referendaren am Ende der Ausbildung erwartet werden.
Die daraus entstandenen Handreichungen dienen zunächst einer möglichst hohen Transparenz und Vergleichbarkeit der Ausbildung. Sie können zudem die Referendarinnen und Referendare bei einer strukturierten Vorbereitung auf die mündlichen Prüfungen / Kolloquien und bei der Planung von Lehrproben unterstützen.
Vorsorglich sei jedoch darauf hingewiesen, dass die formulierten Kompetenzen weder als eine abschließende noch als eine in Gänze abzuprüfende Aufzählung möglicher Prüfungsthemen zu verstehen sind. Auch die in Hinblick auf die Unterrichtspraxis formulierten Kompetenzen sind weder als eine abschließende noch als eine in Gänze im Rahmen einer Unterrichtsstunde oder Unterrichtssequenz nachzuweisende Liste aufzufassen.